Re: [Mapserver-DE] Free Software/OSS and public invitation to tender (öffentliche Ausschreibungen)

Peter Stamm (CCGIS) peter.stamm at ccgis.de
Mon Feb 21 10:14:11 CET 2005


Hallo Herr Garand,

ich habe mich mit dem Thema mal etwas beschäftigt, als kurzes Fazit kann 
gelten: Der §8 der VOL/A, der in solchen Fällen meist zitiert wird, 
bezieht sich auf technische Merkmale einer Software, nicht auf 
lizenzrechtliche. Die Vorgabe von OSS in einer Ausschreibung ist nach 
Meinung einiger Fachleute durchaus zulässig (s.u.).

Ich sende Ihnen dazu mal den Text, den ich vor ein paar Monaten als 
Leserbrief in Bezug auf einen Artikel zum Vergaberecht mit OSS in einer 
Kommunalzeitschrift geschrieben hatte. Die genannten Quellen sind im 
Netz leider nur gegen Bezahlung oder gar nicht einsehbar. Aber 
vielleicht haben Sie ja noch ein Exemplar der Zeitungen im Archiv. 
Darüberhinaus lohnt sich sicher auch ein Besuch beim ifross 
(www.ifross.de).

schönen gruß,
peter stamm



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Open Source - Offene Ausschreibungen
Sie schreiben, dass "die explizite Festlegung auf eine technologische 
Plattform in Ausschreibungen vergaberechtlich problematisch sei", bzw. 
dass die Ausschreibung von quelloffener Software nur dann zulässig sei, 
"wo der Bedarf es sachlich oder technologisch belegbar erfordert". 
Dagegen kommen sowohl die Juristinnen Dr. A. Demmel und Dr. R. 
Herten-Koch in einem Artikel in eGovernment Computing 11/2004 (Seite 29) 
zu dem Fazit, dass "..keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorgabe 
zur Verwendung von OSS" bestehen. Im Gegenteil sehen die Autorinnen 
bisher den Wettbewerb "durch die starke lizenzrechtliche Bindung an 
einzelne Anbieter oftmals stark beinträchtigt". Das Aufbrechen dieser 
Monopolstrukturen sei keineswegs vergaberechtswidrig, sondern fördere 
Wettbewerb und Transparenz. So wird in §8 Nr.3 der VOL/A zwar 
festgelegt, dass die Beschreibung technischer Merkmale nicht bestimmte 
Erzeugnisse  bevorzugen oder ausschliessen darf, es sei denn dies wäre 
durch die Art der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt. Allerdings 
kann jede Software unabhängig von Ihrer technischen Ausprägung als 
quelloffen angeboten werden. Somit ist die Definition der Open Source 
Software keine technisches, sondern ein vertriebsbezogenes Merkmal!

Die Juristen N. Müller und C. Gerlach heben im Behördenspiegel 10/2004 
(Seite 37) hervor, dass "bei sorgfältiger Gestaltung [..] die 
Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen mit OSS-Bezug durchaus 
möglich" sei. Lediglich die Verengung auf bestimmte Lizenzmodelle (GPL) 
oder namentlich benannte Softwareprodukte verstößt in der Regel gegen §8 
Nr.3 VOL/A, dies ist allerdings nicht auf den Bereich der freien 
Software begrenzt, sondern gilt für proprietäre Produkte genauso. Dies 
ist letztlich auch der Hauptkritikpunkt an Ihrem Bericht, denn auch in 
dem Artikel der Kommune 21 wird die etwas undifferenzierte Auffassung 
vertreten, dass durch die zunehmende Verwendung quelloffener Software 
rechtliche Unwägbarkeiten entstehen würden, die durch Lücken im 
Vergaberecht entstünden. Das ist ganz klar nicht der Fall. Bei 
sorgfältiger Anwendung reicht das sicher nicht unterentwickelte deutsche 
Rechtssystem völlig aus, um eine (letztlich gar nicht so neue) Frage von 
Softwarelizenzen völlig erschöpfend zu behandeln. Und schließlich ist 
mir auch noch kein Verfahren in Deutschland bekannt, in dem eine 
Ausschreibung angefochten wurde, nur weil darin ein in Teilen anderes 
Lizenzmodell vorkommt.
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Michel.Garand at frankfurt-oder.de wrote:
> Greetings!
> 
> As I am faced with the following position from Prof. Dr. Dirk Heckmann (im
> Auftrag von micorsoft) see http://www.kommune21.de/meldung.php?id=4237 and
> www.innrego.de/osvergabegutachten.pdf, with regard to legal apsects public
> tendering practice in Germany.
> 
> I am looking for public administrations with experience dealing with Free
> Software/OSS and public invitation to tender  (öffentliche Ausschreibungen)
> or any recent articles or research dealing with this topic and not financed
> by microsoft.
> 
> Thanks in advance for any hints, advice or even moral support dealing with
> my city administration.
> 
> Best regrads,
> 
> Michel Garand
> Stadt Frankfurt (Oder)
> Abteilung Stadtentwicklung
> 
>>Amt für Strategie, Wirtschafts- und Stadtentwicklung
> 
> Goepelstrasse 38, D-15234 Frankfurt (Oder), Germany
> Tel.: +49 (0)335 / 552-6016
> Fax: +49 (0)335 / 552-6099
> michel.garand at frankfurt-oder.de	
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mit freundlichen Grüßen,
Peter Stamm


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