Re: [Mapserver-DE] Free Software/OSS and public invitation to tender (öffentliche Ausschreibungen)
Peter Stamm (CCGIS)
peter.stamm at ccgis.de
Mon Feb 21 10:14:11 CET 2005
Hallo Herr Garand,
ich habe mich mit dem Thema mal etwas beschäftigt, als kurzes Fazit kann
gelten: Der §8 der VOL/A, der in solchen Fällen meist zitiert wird,
bezieht sich auf technische Merkmale einer Software, nicht auf
lizenzrechtliche. Die Vorgabe von OSS in einer Ausschreibung ist nach
Meinung einiger Fachleute durchaus zulässig (s.u.).
Ich sende Ihnen dazu mal den Text, den ich vor ein paar Monaten als
Leserbrief in Bezug auf einen Artikel zum Vergaberecht mit OSS in einer
Kommunalzeitschrift geschrieben hatte. Die genannten Quellen sind im
Netz leider nur gegen Bezahlung oder gar nicht einsehbar. Aber
vielleicht haben Sie ja noch ein Exemplar der Zeitungen im Archiv.
Darüberhinaus lohnt sich sicher auch ein Besuch beim ifross
(www.ifross.de).
schönen gruß,
peter stamm
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Open Source - Offene Ausschreibungen
Sie schreiben, dass "die explizite Festlegung auf eine technologische
Plattform in Ausschreibungen vergaberechtlich problematisch sei", bzw.
dass die Ausschreibung von quelloffener Software nur dann zulässig sei,
"wo der Bedarf es sachlich oder technologisch belegbar erfordert".
Dagegen kommen sowohl die Juristinnen Dr. A. Demmel und Dr. R.
Herten-Koch in einem Artikel in eGovernment Computing 11/2004 (Seite 29)
zu dem Fazit, dass "..keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorgabe
zur Verwendung von OSS" bestehen. Im Gegenteil sehen die Autorinnen
bisher den Wettbewerb "durch die starke lizenzrechtliche Bindung an
einzelne Anbieter oftmals stark beinträchtigt". Das Aufbrechen dieser
Monopolstrukturen sei keineswegs vergaberechtswidrig, sondern fördere
Wettbewerb und Transparenz. So wird in §8 Nr.3 der VOL/A zwar
festgelegt, dass die Beschreibung technischer Merkmale nicht bestimmte
Erzeugnisse bevorzugen oder ausschliessen darf, es sei denn dies wäre
durch die Art der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt. Allerdings
kann jede Software unabhängig von Ihrer technischen Ausprägung als
quelloffen angeboten werden. Somit ist die Definition der Open Source
Software keine technisches, sondern ein vertriebsbezogenes Merkmal!
Die Juristen N. Müller und C. Gerlach heben im Behördenspiegel 10/2004
(Seite 37) hervor, dass "bei sorgfältiger Gestaltung [..] die
Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen mit OSS-Bezug durchaus
möglich" sei. Lediglich die Verengung auf bestimmte Lizenzmodelle (GPL)
oder namentlich benannte Softwareprodukte verstößt in der Regel gegen §8
Nr.3 VOL/A, dies ist allerdings nicht auf den Bereich der freien
Software begrenzt, sondern gilt für proprietäre Produkte genauso. Dies
ist letztlich auch der Hauptkritikpunkt an Ihrem Bericht, denn auch in
dem Artikel der Kommune 21 wird die etwas undifferenzierte Auffassung
vertreten, dass durch die zunehmende Verwendung quelloffener Software
rechtliche Unwägbarkeiten entstehen würden, die durch Lücken im
Vergaberecht entstünden. Das ist ganz klar nicht der Fall. Bei
sorgfältiger Anwendung reicht das sicher nicht unterentwickelte deutsche
Rechtssystem völlig aus, um eine (letztlich gar nicht so neue) Frage von
Softwarelizenzen völlig erschöpfend zu behandeln. Und schließlich ist
mir auch noch kein Verfahren in Deutschland bekannt, in dem eine
Ausschreibung angefochten wurde, nur weil darin ein in Teilen anderes
Lizenzmodell vorkommt.
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Michel.Garand at frankfurt-oder.de wrote:
> Greetings!
>
> As I am faced with the following position from Prof. Dr. Dirk Heckmann (im
> Auftrag von micorsoft) see http://www.kommune21.de/meldung.php?id=4237 and
> www.innrego.de/osvergabegutachten.pdf, with regard to legal apsects public
> tendering practice in Germany.
>
> I am looking for public administrations with experience dealing with Free
> Software/OSS and public invitation to tender (öffentliche Ausschreibungen)
> or any recent articles or research dealing with this topic and not financed
> by microsoft.
>
> Thanks in advance for any hints, advice or even moral support dealing with
> my city administration.
>
> Best regrads,
>
> Michel Garand
> Stadt Frankfurt (Oder)
> Abteilung Stadtentwicklung
>
>>Amt für Strategie, Wirtschafts- und Stadtentwicklung
>
> Goepelstrasse 38, D-15234 Frankfurt (Oder), Germany
> Tel.: +49 (0)335 / 552-6016
> Fax: +49 (0)335 / 552-6099
> michel.garand at frankfurt-oder.de
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> Mapserver-DE at freegis.org
> https://freegis.org/mailman/listinfo/mapserver-de
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mit freundlichen Grüßen,
Peter Stamm
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